Hombruchsmühle
Die Hombruchsmühle lag am Grotenbach an der Südwestecke des ehemaligen Hombruchsgehölzes.
Der Bereich der mahlpflichtigen Eingesessenen, die auf der Hombruchsmühle ihr Korn mahlen lassen mussten, erstreckte sich über den westlichen Teil des Oberamtes Hörde. Zur Instandhaltung der beiden Mühlen, der Gräben und Teiche, zog die Behörde die Bauern und Kötter (nicht die Einlieger) des Oberamtes Hörde mit Ausnahme des Kirchspiels Wellinghofen heran.
Bau oder Neubau?
Im Dezember 1497 gestattete der Herzog Johan von Cleve dem Johan Wrede‚ Rentmeister zu Hörde, am Hombruchs-Teich eine Mühle zu bauen, die er als sein Eigen gebrauchen könne. Kurz danach muss die Mühle erbaut worden sein. Sie kostete 115 Goldgulden 3 1/2 Schillinge.
Diese Nachricht erweckt den Anschein, als ob die Mühle erst damals entstanden sei. Wenn auch weiter zurück vorläufig keine Nachrichten über diese Mühle vorliegen, so ist doch die Mühle zweifellos viel älter und wurde wahrscheinlich als ein Bestandteil des mittelalterlichen Hofesverbandes Groß-Holthausen schon in dessen Entstehungszeit errichtet.
Eine andere Frage ist die, ob die Mühle immer an derselben Stelle gestanden hat.
Südlich von dem Mühlenteich, der 1827 2 Morgen 117 Ruten und um 1597 annähernd drei Mal so groß war, liegt die Wiese des Schulten zu Groß-Holthausen mit dem Flurnamen "Neuer Teich". Vermutlich hat ursprünglich der "neue Teich" bis in den nördlichen Teil dieser Wiese (Fl. I 8) hineingereicht‚ doch war dieser Teil um 1699 wieder verlandet.
Nun liegt nahe dabei, etwas östlich, ein Grundstück (Fl. I 16), das den Flurnamen „Hinter dem alten Teich" hat (s. Karte Nr. 6). Der "alte Teich" kann nach den örtlichen Verhältnissen nur die Wiese nördlich davon gewesen sein. Ein das Tal des Kirchhörder Baches nordsüdlich durchquerender Deich war 1939 noch vorhanden und diente als Weg. Das Wiesengelände östlich davon - eben der "alte Teich" - liegt erheblich höher als die Wiese unterhalb des Deiches und zeigt deutlich, dass hier ein früherer Teich zugeschwemmt worden ist. Wenn dieser Teich nicht lediglich der Fischzucht gedient hat, ist es wohl möglich, dass die ältere Mühle an dem Deich (Staudamm) des "alten Teiches" gestanden hat.
So nämlich wurde die Mühle in der Urkunde genannt, mit der Henrich Duysscher auf Haus Rüdinghausen, nachdem er dem Wrede die Kosten des Mühlenbaus ersetzt hatte, am 13. Oktober 1500 von Herzog Johan von Cleve mit der Mühle an dem Hombrucher Dyck(!) belehnt wurde.
1543 brachte die Hombruchsmühle jährlich 26 Malter Roggen ein. Damals bestimmte Herzog Wilhelm von Cleve, dass der Mühlenzwang („dwanck“), wie er bis dahin üblich war, beibehalten werden sollte.
1572 wurde auch der Mühlenteich mitsamt den Fischen der Witwe Duischer mitverpfändet. Diesen Mühlenteich verpachtete Johan von Neheim genannt Duetscher um 1600 dem Weinwirt der Stadt Dortmund Anton Neiss (oder Nies) auf 16 Jahre. Der Teich soll, wie es im Anschlag über die Hombruchsmühle von 1721 heißt, nach dem Maßbuch von 1597 damals 5 1/4 Hördische Morgen oder 1 Holländischen Morgen 537 Ruten (= 6 1/3 Preuß. Morgen) groß gewesen sein.
Am 10. März 1608 wurde das Pfand wieder ausgelöst, allerdings nur vorübergehend.
In einem noch unbekannten Zeitraum zwischen 1608 und 1653 war die Mühle nämlich erneut, und zwar diesmal an die von Brabeck aus Hemer verpfändet. Zu dieser Zeit war der Bauer Bernd auf Hermanns Hof in Groß-Holthausen Pächter der Mühle, der erste namentlich bekannte, und zwar nach Aussagen des späteren Pächters Jörgen Neuhoff 25 Jahre lang.
Gegen Ende des von 1618 bis 1648 währenden Dreißigjährigen Krieges wurde die Mühle zerstört. Daraufhin, spätestens 1653, hat der Fiskus sie zurückgenommen und den von Brabeck statt dessen den Schultenhof zu Eichlinghofen und Bierhoff’s Hof zu Annen zu Pfand geben.
Neubau nach dem Dreißigjährigen Krieg
Die Kurfürstliche Amtskammer[1] überließ nun die Mühle dem Gert Hoffmann, Müller zu Hörde, auf einige Jahre pachtfrei, damit er sie wieder aufbaute und in Betrieb brachte. Der Bau dauerte von 1654 bis 1658.
Mit der Kornmühle war eine Sägemühle verbunden, die die Regierung 1653 an die Lippe bei Hamm verlegen wollte. Doch wurde nichts daraus, weil man sie einstweilen wegen des dabei liegenden Hombruchsgehölzes, dessen völlige Abholzung wegen zu starker Verwüstung empfohlen wurde, bestehen lassen wollte. Diese Sägemühle wird noch 1721 erwähnt.
Um 1658 musste Gert Hoffmann die Kötter in den Erlen pfänden lassen, weil sie ihr Korn nicht mehr auf seiner Mühle mahlen ließen. Wegen dieses Mühlenzwanges kam es zu langwierigen Streitigkeiten. Die Eingesessenen von Wullen und die Kötter in den Erlen bei Annen suchten sich zu wiederholten Malen diesem Zwange zu entziehen, um ihr Korn auf der Mühle des adeligen Hauses Witten mahlen zu lassen. Sie begründeten das damit, dass die Hombruchsmühle für sei zu weit ab läge, dass die die Wege dorthin zu schlecht seien und das Korn dort nicht gut gemahlen würde. Die Pächter bzw. der Fiskus behielten aber die Oberhand in diesem Streit.
Jörgen oder Jürgen Neuhoff von Löttringhausen, unter Gert Hoffmann noch Knecht (Müller) auf der Mühle, hat dann 1660 die Pacht angetreten. Nach dem Etatsanschlag der Rentei Hörde von 1663 wurden die Hombrucher Korn- und Ölmühle immer auf ein Jahr verpachtet; es wurde aber empfohlen, sie nunmehr in Erbpacht auszutun.
Als 1693 der Hörder Amtsgerichtsschreiber Dietrich Cracht, der auf dem Schultenhofe in Wellinghofen wohnte, Erbpächter der Mühle wurde, entbrannte der Streit wegen des Mühlenzwanges von neuem und zog sich bis in die ersten Jahrzehnte des folgenden Jahrhunderts hinein.
Um 1697 war Hermann Kottmann von Kahmanns Kotten zu Salingen der Müller. Wahrscheinlich ist er personengleich mit dem Herman Möller am Hombruch, der 1714 unter den Zeugen anlässlich des Streites um die Besetzung der Pfarrstelle zu Kirchhörde genannt wird. Am 31. Januar 1717 heiratete Henrich Jörgen, der hier den Namen "Kottmann" wieder annahm, Sohn des Jörgen Möllers am Hombruch, die Elsa Hafkenbeck zu Annen; am 24. November 1720 war Sibilla, die Möllersche am Hombruch, Patin bei seiner Tochter Anna Sibilla. Zweifellos ist hier der Name „Möller“ noch Berufsbezeichnung; demnach hat die Familie Kottmann mindestens bis 1720 auf der Hombruchsmühle gewohnt.
1699 hatte Cracht einen Streit mit dem Schulten zu Groß-Holthausen wegen einer südlich der Mühle gelegenen Wiese, die der "Neue Teich" hieß. Cracht behauptete, dass der Schulte diesen ehemaligen zur Mühle gehörenden Teich, als im Dreißigjährigen Krieg die Mühle wie die meisten Höfe in Groß-Holthausen wüst gelegen hätten, durch Zuflössen in eine Wiese umgewandelt und widerrechtlich an einen Hof gezogen habe. Der Ausgang des Streits ist aus den Akten nicht ersichtlich; jedoch gehörte diese Wiese mit demselben Flurnamen noch 1939 zum Schultenhof in Groß-Holthausen.
Cracht starb im Jahre 1714. Seine Nachfolger in der Erbpacht waren nicht festzustellen.
Während des 18. Jh. wurde die Hombruchsmühle, wie aus den Akten der Rentei Hörde von 1721 an hervorgeht, stets zusammen mit der Ölmühle in Erbpacht gegeben.
1721 wurde in dem Anschlag bei der Verpachtung der Rentei Hörde für die Hombruchsmühle die Zahl der Mahlpflichtigen mit 57 Bauern und 63 Köttern einschließlich des Walddieners und der Kirchenbedienten (Pfarrer und Küster) angegeben, also insgesamt 120 Haushaltungen. Damals rechnete man auf einen Haushalt durchschnittlich 4 Personen, mithin mit einer Gesamtzahl von 480 Personen. Man schätzte dann weiter, dass für jede Person 10 Scheffel, also zusammen 4800 Scheffel Korn an die Mühlen zum Mahlen geliefert würden; davon behielt die Mühle das Mulfter zu 240 Scheffel, d. h. 5% als Arbeitslohn; das war in damaligem Gelde 224 Rtlr. Dazu kamen noch die Einnahmen von 18 Rtlr. für Viehschrot und von 6 Rtlr. für die Nutzung des Mühlenteiches; zusammen wurden also die Einnahmen der Mühle auf 248 Rtlr. angeschlagen.
Die Erbpächter dieser Zeit wohnten nicht selbst auf der Mühle, sondern die von ihnen angestellten Müller, die im 17. und im Anfang des 18. Jh. Knechte genannt wurden und Lohn erhielten, vermutlich aber gegen Ende des 18. Jh. (Unter-) Pächter waren. Nach dem genannten Anschlag von 1721 erhielt der Knecht an Lohn 22 Rtlr., für Schuhe 2 Rtlr. und wöchentlich 1/2 Scheffel Korn, Berliner Maß, auf das Jahr berechnet im Werte von 24 Rtlr. 16 Stüber. Der Erbpächter hatte an Pacht für die Hombruchsmühle 80 Rtlr. und für die Ölmühle 23 Rtlr. an den Fiskus zu zahlen. 1721 wurde die Pacht für die Hombruchsmühle auf fast das Doppelte heraufgesetzt. Demnach brachte die Mühle dem Staate etwa dieselbe Pachtsumme ein wie ein mittelgroßer Bauernhof hiesiger Gegend. Der Erlös für den Erbpächter belief sich damit auf gut die Hälfte der Einnahmen.
Um 1739 war Herman Pöll der Müller.
Eine Liste der zur Hombruchsmühle gehörenden Mahlpflichtigen aus der Zeit um 1742 enthält 117 Namen, ist aber ungenau und unvollständig; es fehlen darin die Namen von einigen Kotten. In dem Nachsatz zu dieser Liste heißt es: „Es werden sich über obigen (117 Mahlpflichtigen) annoch an Einwohner und Leibzüchter bei die 50 finden, welche gleichfalls zwangpflichtig“. Zur Hombruchsmühle waren also mahlpflichtig die Eingesessenen der Dörfer Renninghausen, Kirchhörde (einschließlich des zum Kirchspiel Wellinghofen gehörenden Dahm), Klein-Holthausen, Löttringhausen, Groß-Holthausen‚ Kruckel, Persebeck, Menglinghausen, Brunebeck, Rüdinghausen, Salingen, Eichlinghofen, Annen und Wullen mit zusammen etwa 160 bis 170 Haushaltungen. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass die Eingesessenen von Eichlinghofen und Salingen, ferner auch Brandhoff und seine beiden Kötter zu Menglinghausen ursprünglich sich nicht zur Hombruchsmühle, sondern mindestens bis Ende des 17. Jh. zur Rüpingsmühle bei Barop hielten.
Eine weitere Liste auf Westermanns Hof zu Groß-Holthausen aus dem Jahre 1749 enthält die Namen von fast sämtlichen Bauern und Köttern aus dem genannten Bezirk, insgesamt 64 Bauern, die Fuhren für die Mühle geleistet hatten, und 56 Kötter, die zu den Diensten herangezogen waren. Diese Liste nennt fast alle diejenigen, die zur Hombruchsmühle mahlpflichtig waren, jedoch mit folgender Einschränkung: Die 1749 zwar zu Fuhren und Diensten herangezogenen Eingesessenen von Groß- und Klein-Barop ließen ihr Korn auf der Rüpingsmühle und zum Teil auf der Mortmühle an der Emscher mahlen, dagegen gehörten die in der Liste von 1749 nicht genannten Bauern zu Wullen und die Eingesessenen von Renninghausen im Kirchspiel Wellinghofen bzw. Reinoldikirche zu den Mahlpflichtigen der Hombruchsmühle.
Im Kirchhörder Kirchenbuch erscheint dann von 1766 ab bis 1773 als Müller am Hombruch Johan Peter Enners von Neukirchen, Nassau-Dillenburg, der um 1774 sich mit seiner Familie im Brücherhoff ansiedelte.
Von 1784 ab war Caspar Christian Benninghaus hier Müller. Er starb am 10. Mai 1800 im Alter von 56 Jahren; sein Sohn Johan Stephan (Benninghaus?) war 1796 durch Einheirat Müller auf der Rüpingsmühle geworden.
Westermann in Groß-Holthausen hat Hombruchsmühle am 13. August 1815 zusammen mit der Ölmühle, die etwas weiter nördlich lag, in Erbpacht erhalten und um 1830 beide Mühlen vom Fiskus gekauft. Die Ölmühle, mittlerweile eine Papiermühle, verkaufte er 1834 an Harkort.
Die Hombruchsmühle hat 1939 noch bestanden. Der Pächter hieß Trommer. Die Mühle wurde damals Westermannsmühle oder Trommermühle genannt.
Fußnoten
- ↑ Die Grafschaft Mark gehörte damals zum Kurfürstentum Brandenburg.
Kopiert aus dem Hombruch-Wiki am 18.04.2018