Bauernfriedhof Renninghausen

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Der alte Bauernfriedhof in Renninchusen

Eingang Bauernland.JPG

Eingang zum alten Bauernfriedhof

Wenn wir in Renninghausen die Stockumer Straße in Richtung Bolmke verlassen, an der Gaststätte „Goldener Erntekranz“ - dem Lokal des Kleingartenvereins Goldener Erntekranz - vorbei, kommen wir nach ca. 200 Metern an einen links abzweigenden kleinen Waldweg. Dieser führt uns direkt zu einem alten Friedhof

„Im Bauernland“

Still, fast einsam, liegt der kleine Friedhof versteckt zwischen zwei Schrebergärten. Er wird vom lärmenden Verkehr der Stockumer Straße nicht berührt. Er besteht seit dem Jahre 1812 und hat daher historische Merkmale.

Er gehört weder einer Kommunalbehörde noch einer Kirchengemeinde.

Der kleine Friedhof wird verwaltet durch eine Interessengemeinschaft von Renninghauser Familien, die hier das Begräbnisrecht haben und die Friedhofsordnung regeln.

Der Friedhof erzählt uns eine Geschichte. Er zeigt die Gräber der verstorbenen aus den ehemaligen Bauernschaften Renninghausen und Brünninghausen auf. Einzelne Gruften und deren Grabsteine lassen alte fast vergessene Namen von Bauern und Köttern und deren Familien aufleben.

Seit 1812 werden hier Bauern und Einwohner von Renninghausen und Brünninghausen begraben, somit hat der Friedhof heute eine über 200 jährige Geschichte.

Ausgangspunkt bei Entstehung des Bauernfriedhofs Renninghausen 1812

Zu dieser Zeit war das Amt Hörde eingeteilt in Bauerschaften:

1. Das Oberamt Hörde

  • Kirchspiel Wellinghofen mit den Bauerschaften Wellinghofen, Wichlinghofen, Lück-Lemberg, Hacheney, Benninghofen, Brünninghausen
  • Aus dem Kirchspiel Reinoldi-Dortmund die Bauerschaft Renninghausen und der Stüting zu Brünninghausen
  • Kirchspiel Kirchhörde mit dem Kirchdorf und den Bauerschaften Großen- und Lütgenholthausen, Löttringhausen, Kruckel
  • Kirchspiel Rüdinghausen mit Kirchdorf und Bauerschaft Brunebeck
  • Kirchspiel Eichlinghofen mit dem Kirchdorf und den Bauerschaften Salingen, Persebeck, Menglinghausen
  • Kirchspiel Barop mit den Bauerschaften Groß- und Klein-Barop
  • Aus dem Kirchspiel Lütgendortmund die Bauerschaften Annen und Wullen

2. Das Niederamt Hörde

  • Kirchspiel Brackel mit der Bauerschaft Brackel
  • Aus dem Kirchspiel Aplerbeck die Bauerschaft Schüren

Die Menschen in den Bauerschaften Renninghausen und Brünninghausen gehörten nach der Reformation zur lutherischen Reinoldi-Gemeinde in der freien Reichsstadt Dortmund. Das Umland, soweit es der Grafschaft Mark zugeordnet war, kam 1614 mit Kleve, Mark und Ravensberg zu Brandenburg und bekannte sich somit zum reformierten Glauben. Die Reinoldi-Gemeinde hatte bereits um 1189 den Kirchspielen Wellinghofen und Kirchhörde das Tauf- und Begräbnisrecht als Filialgemeinde übertragen. Daraus ergab sich, dass die Pfarrer der Wellinghofer Gemeinde für die meisten Bauern und Pächter im Bereich der Bauernschaft Renninghausen und Brünninghausen zuständig war.

In Wellinghofen wurde die lutherische Minderheit geduldet, was zu einer Besonderheit führte: In einer Kirche gab es somit zwei protestantische Gemeinden. Wellinghofen ist heute einer der wenigen Orte, an denen zwei nah beieinander liegende evangelische Kirchen noch die Situation nebeneinander existierender lutherischer und reformierter Gemeinden sichtbar werden lassen, die in der Regel mit der Union im 19. Jahrhundert verschwand.

Alte Kirche

Diese Alte Kirche in Wellinghofen wurde vermutlich als Eigenkirche auf einem Hof gegründet. Als ihren Gründer kann man sich einen weltlichen Grundherrn vorstellen, der Beziehungen zum Kloster Münstereifel unterhielt, denn sie war wie das Eifelkloster den römischen Märtyrern des 3. Jh. Chrysantus und Daria geweiht. Später entwickelte sich aus dem Eigenkirchenrecht das Patronatsrecht, d.h. das Recht der Besetzung der Pfarrstelle, welches mit Einschränkungen bis heute gilt und von den Freiherrn von Romberg im Wechsel mit den Fürsten zu Bentheim-Tecklenburg wahrgenommen wird.

Die Alte Kirche in Wellinghofen beherbergte bis Ende des 20. Jahrhunderts sowohl die lutherische als auch die reformierte protestantische Gemeinde. Die noch vorhandenen Grabsteine aus der Zeit von 1646-1750 sind von der Familie Romberg in Brünninghausen

Zu bemerken ist, dass die Eingesessenen zu Renninghausen sowie der Bauer Stüting zu Brünninghausen in die Kirche St. Reinoldi zu Dortmund eingepfarrt waren.

Wilhelm Hücker schreibt in seinem Buch "Die Entwicklung der ländlichen Siedlung zwischen Ardey und Hellweg"[1], dass der Mellinghaus-Hof in Brünninghausen im Kirchspiel der Reinoldikirche lag, ebenso wie die anderen Höfe und Kotten. Nur wenige Ausnahmen gehörten zum Kirchspiel Wellinghofen.


Der Wandel

Im 17. Jahrhundert traten mehrere Bauern und Kötter aus Brünninghausen und Renninghausen zur Reformierten Kirche in Wellinghofen über. Somit gehörten diese Höfe und Kotten nicht zum Kirchspiel Reinoldi sondern zum Kirchspiel Wellinghofen. Das waren, das Kemenadinckgut bzw. Schlingemanns-Hof und die Wasserburg Brünninghausen.

Nur der Hof Mellinghaus und deren Bewohner gingen aus nicht bekannten Gründen zur Lutherischen Gemeinde Wellinghofen.

In Brünninghausen blieben nur der Schulte und der Bauer Stüting, in Renninghausen alle Bauern und Kötter, abgesehen von Bauer Keune, der reformiert worden war, Mitglied der Reinoldi Gemeinde.

Damit waren auch die Begräbnisplätze vorgegeben.

Daraus ergibt sich für Ahnenforscher, dass die meisten Familien im KB der Reinoldi Gemeinde zu finden sind.

1798 wurde in einem königlichen Erlass angeordnet, dass alle Friedhöfe außerhalb der Städte und Dörfer einzurichten sein.

Bis dahin wurden alle Beerdigungen auf den Höfen, die die Kirchen umgaben vorgenommen. Bei Adligen bestanden jedoch die Möglichkeit einer Beisetzung in einer Kirche weiter und das obwohl der Kögl. Erlass von 1798 deutlich festlegte, dass Beisetzungen nicht mehr auf den Kirchhöfen stattfinden sollten, da

"die Ausdünstungen und Erreger aus den Gräbern die Pest begünstigen könne". Die Friedhöfe/Totenhöfe sollten also außerhalb der Städte liegen.

Die Dörfer Renninghausen und Brünninghausen hatten mit Hacheney das Recht, ihre Toten selbst zu beleuten, also die Beerdigungen in Dortmund oder Wellinghofen selbst vorzunehmen.

Durch die weiten Leichenwege zu den bei den Kirchen liegenden Totenhöfen in Dortmund und Wellinghofen, kam es immer wieder zu langwierigen Streitereien mit den Pfarrern. Außerdem wurde der "neue" Friedhof in Wellinghofen trotz Erlass erst am 03. Oktober 1824 "Auf dem Rautenkamp" feierlich eingeweiht. Die Bauern und Kötter in Renninghausen wollten einen eigenen Friedhof haben. Einige Einwohner hatten daher schon 12 Jahre zuvor, also 1812, einen Friedhof eingerichtet um Ihre Toten in Ihrer Nähe zu bestatten. Man konnte auch bei der napoleonischen Verwaltung einer solchen Genehmigung sicher sein Im Kataster wird die hierfür genutzte Fläche als "Bauernland" bezeichnet. Dieser Name hat sich für den kleinen Friedhof bis heute gehalten.

Am 04 April 1812 teilte der Maire der Mark in Hörde den Pfarrern Grevel und Pfarrer Flehinghaus mit, dass die alt eingesessenen Bauern von Brünninghausen und Renninghausen bei der Präfektur Dortmund die Konzession zu einem Begräbnisplatz beantragt hätten. Gleichzeitig ersuchte er beide Pfarrer um eine Stellungname. In der Westphälischen Verwaltungsordnung stand erstmals ein Maire allein der lokalen Administration vor. Der Adjunkt vertrat höchstens in Krankheitsfällen mittels Delegation die Verwaltung. Der Maire war für eine historisch nicht dagewesene Fülle von Aufgaben eines Reichsbeamten zuständig. Er führte Aufsicht über den Gemeindebesitz, verteilte Gelder aus dem Etat, requirierte direkte Steuern, führte die Gemeindekasse und beaufsichtigte Fonds und Stiftungen. Er hatte ordnungspolizeiliche Aufgaben, überwachte Reinlichkeit und Gesundheitspflege, kümmerte sich um Instandhaltung öffentlicher Gebäude und Kirchen und schützte die öffentliche Ruhe. Zudem autorisierte er Versammlungen und Gesellschaften, musterte die zu Wehrpflicht ausgeschriebenen und evaluierte Verwaltungsvorgänge. Pfarrer Grevel lehnte die Einrichtung des Friedhofs ab, da die genannten Ortschaften in Wellinghofen eingepfarrt wären und nach der Reformation nur der Bauer Stüting, der Schulze zu Brünninghausen und die Bauern und Kötter zu Renninghausen, mit Ausnahme des Bauern Keune, sich kirchlich nach Dortmund gehalten hätten.

Er sähe keine Veranlassung und er verweigere auch eine Teilnahme an den dortigen Beerdigungen. Allerdings forderte er vom Schulzen auch dann die fälligen Beerdigungsgebühren, wenn ein Begräbnis außerhalb Wellinghofen stattfand.

Weiterhin führte er aus, dass man das in Aussicht genommene Gelände zum Bau einer Schule, welche dringend notwendig sei, benutzen solle.

Ein weiterer Punkt und ein Grund zur Ablehnung war die Ansicht, wenn man eine Trennung der Dörfer Renninghausen und Brünninghausen von Wellinghofen erlauben würde, könnte das eine Trennung von der Pfarrkirche erleichtern. Zumal es im Jahr 1809 schon einmal Bestrebungen gegeben habe die reformierten Gemeinden ganz aufzuheben um sie mit Hörde zu vereinigen.

Den Plan dazu hatte der Prediger Wilsing in Hörde. Er wollte alle Konfessions-schulen aufheben um dann eine Vereinigung mit Hörde zu erleichtern. Trotz des Einspruchs von Pfarrer Grevel und Flehinghaus genehmigte der Präfekt Freiherr von Romberg die Anlegung des Friedhofes in Renninghausen am 30. April 1812. Die Verbindung der Gemeindemitglieder war aber so stark, dass die Mehrzahl ihre Toten weiterhin in Wellinghofen begraben wollten. Aus diesem Grund gab der Maire der Mark dem Prediger Grevel die Order, den Leuten von Renninghausen und Brünninghausen die Begräbnisanweisung für Wellinghofen zu versagen.

Dies war ein weiterer Rückschlag für den Prediger Grevel.

Eine erneute Beschwerde von Grevel wurde abgelehnt mit der Aussage, dass die Entscheidung des Präfekten gültig sei.

Pfarrer Grevel wollte nun mit den nach Wellinghofen orientierten Gemeinde-Mitgliedern aus Brünninghausen und Renninghausen gemeinsam einen Rechtsstreit gegen den Fiskus anstrengen um festlegen zu lassen, dass die Gebühren nach Wellinghofen gehörten und nicht nach Renninghausen.

Zu diesem Prozess kam es aber nicht. In dem Schlussprotokoll in Wellinghofen zur Einrichtung des Friedhofes wird erwähnt, dass die Deputierten der Dörfer Renninghausen und Brünninghausen eine Erklärung abgeben sollten welchen Friedhof sie benutzen wollten.

Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die Bauern Krüger gnt. Goßmann und Bude im Loiken ihre Toten in Wellinghofen beerdigt. Es wurde gefordert dass sie ihre Rechte an dem Wellinghofer Friedhof aufgeben sollten. Gleichzeitig sollten Sie einer Vereinbarung zustimmen in der ein Honorar für die Beerdigungen festgelegt werden sollte. Es wurde angeführt dass es mehrfach vorgekommen sei, dass Bauern die geistige Verrichtung am Grab selbst vorgenommen hatten.

Es wurde weiterhin beantragt dass der Landrat Hiltrop eine Anweisung erstellen solle, die den Bauern die geistige Verrichtung untersagt.

Die Bauern aus Brünninghausen und Renninghausen stimmten dem nicht zu. Stellten sogar die Forderung auf, in der die Rückerstattung der Kosten von Wellinghofen gefordert wurde, welche gezahlt werden musste obwohl die Bauern die Begräbnisse selbst durchgeführt hatten.


Eine landrätliche Verfügung vom 23. Februar 1827 zog einen Schlussstrich unter diese Streitigkeiten indem der dauerhafte Gebrauch des Friedhofes in Renninghausen festgelegt wurde. Die bis dahin anfallenden Gebühren waren aber noch fällig.

Die Akte „wegen verlegen des Todtenhofes zu Wellinghofen“ befindet sich im Dortmunder Stadtarchiv. Am Ende der Akte befindet sich ein loses Blatt auf dem vermerkt ist, dass der Vorsteher Heinrich zu Renninghausen auf Freitag den 09. Januar 1857 zur Vernehmung vorgeladen wird. Hörde d. 06.Januar 1857 Amtmann Vahlenkamp


Nebenbei: Am Rande des Friedhofes so sagen die Akten steht ein Grabstein ohne Grabhügel, der Grabstein der Familie Schulte zu Renninghausen. Er hat einst auf dem Reinoldi-Kirchhof gestanden und wurde nach Auflösung des Kirchhofs hierher gebracht. Der Stein ist heute nicht mehr zu finden


Brief an das Landraths Amt zu Dortmund von 1857

Die verehrt. Verfügung vom 2ten gebe ich hiermit mit allen Anlagen zurück und verfehle nicht zu berichten das ich aus eigener Wissenschaft über die Berechtigung des Thomas zu Brünninghausen an dem Todtenhofe, der für die Dörfer Brünninghausen und Renninghausen im Jahre 1812 angelegt und durch Präfektur Beschluss vom 30.04.1812 genehmigt worden, nichts angeben kann, soviel steht nach den vorliegenden Akten fest, dass derselbe niemals und nirgends als von der Berechtigung ausgeschlossen bezeichnet, vielmehr sein Name gar nicht darin genannt ist.

Deshalb habe ich dem Vorsteher Heinrichs zu Renninghausen, der über den fraglichen Todtenhofe seit ca. 20 Jahren die Aufsicht geführt und die zur Unterhaltung nöthigen Gelder eingezogen hat, vernommen und lege dessen Erklärung gehorsamst vor.

Hiernach hat Thomas allerdings immer zu den Kosten der Unterhaltung des gedachten Todtenhofes beigetragen, und ich kann bemerken, dass Heinrichs ein sehr glaubwürdiger Mann und auch mir nie das Gegenteil bekannt ist

Hörde 10. Januar 1857 Der Amtmann Vahlenkamp


Damit ist ein schriftlicher Nachweis erbracht das der Friedhof am 30. April 1812 genehmigt worden ist. Ein weiterer Beweis ist die Katasterkarte von 1827, auf der der Friedhof „Burlande“ eingezeichnet ist.


Es gibt noch Akten aus dem Jahr 1847 und Sitzungsprotokolle ab 1893 welche lückenhaft Auskunft geben können. Ebenso das Totenregister welches am 01.01.1894 mit der Nummer 49 beginnt. Nach diesem Totenregister fanden in den Jahren von 1812 bis 1893 nur 48 Beerdigungen statt.

Der erste bekannte Vorsitzende des Bauernfriedhofs war der erwähnte Landwirt Wilhelm Heinrichs aus Renninghausen. In dem Schreiben des Amtmanns Vahlenkamp aus dem Jahr 1857 wird erwähnt, dass Heinrichs den Posten schon 20 Jahre ausführte. Das wäre dann seit 1837, wahrscheinlich hat er diese Funktion aber schon früher ausgeübt. Am 27.11.1893 lädt der Vorsitzende der Friedhofs-Kommission Heinrichs, alle Beteiligten zu einer Sitzung ein. Wahrscheinlich war der einladende Heinrichs ein Sohn des vorgenannten, denn dieser wäre 1893 mit Sicherheit deutlich über 90 Jahre alt gewesen.

Sitzungspunkte:

1. Verhandlung mit dem Bergmann August Schulte auf der Landwehr über den Verkauf eines an den Friedhof grenzenden Morgen Land, um den Friedhof zu erweitern

2. Die Neuwahl einer „Todtenhof-Commision“

Nach der Wahl gehören dieser Kommission an: D. Schulte, H. Holtmann, H. Nähle, D. Koppenberg, H. Albert.

Der Landwirt D. Schulte aus Renninghausen wird Vorsitzender und H. Holtmann sein Stellvertreter.

In der folgenden Sitzung am 05.11.1894 übernimmt den Vorsitz Heinrich Benninghoff. Sein Vertreter wird H. Wiemer.

In dieser Sitzung wird zum Totengräber der Berginvalide Wilhelm Disselhoff bestellt. Dieser soll für das Ausheben eines Grabes für Erwachsene 3 Mark und für das Ausheben eines Grabes für Kinder 2 Mark als Entgelt bekommen.

Vorsitzende im Laufe der Jahre:

1. Landwirt Wilhelm Heinrichs Renninghausen ab Anlegung des Friehofes

2. Landwirt Wilhelm Heinrichs Renninghausen bis 1893 (Dies muss ein Sohn sein, da der Erstgenannte zu diesem Zeitpunkt deutlich über 90 Jahre alt sein müsste.)

3. Landwirt Heinrich Schulte Renninghausen 16.11.1893 – 17.11.1894

4. Knappschafts Oberältester Heinrich Benninghoff 17.11.1894 – 28.05.1906

5. Stationseinnehmer Friedrich Schulte Renninghausen 16.03.1907 – 31.12.1912

6. Kaufmann Carl Thomas Renninghausen 01.01.1913 – 31.05.1924

7. Fritz Krähe 01.06.1924 – 07.02.1935

8. Wilhelm Schöller Renninghausen 09.02.1935 – 31.03.1953

9. Wilhelm Kroos Renninghausen 01.04.1953 – 1957

10. Fritz Jung Renninghausen 22.03.1957 – 18.01.1968

11. Walter Tüsfeld Renninghausen 19.01.1968 –

Ausgang BF.JPG

Fußnoten

Kopiert aus dem Hombruch-Wiki am 18.04.2018