Hombruchsmühle

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ENTWURF

Erster Schritt: Abschrift aus Hücker S..194 ff

Die Hombruchsmühle hat demnach 1939 noch bestanden!

Die Hombruchsmühle und die Ölmühle

Die Hombruchsmühle wird heute nach dem früheren Eigentümer Westermann in Groß-Holthausen (nunmehr Krämer) Westermannsmühle oder auch nach dem jetzigen (1939) Pächter Trommermühle genannt. Sie liegt am Grotenbach an der Südwestecke des ehemaligen Hombruchsgehölzes. Westermann hatte sie um 1830 zusammen mit der Ölmühle, die etwas weiter nördlich lag, vom Fiskus gekauft. Am 13. August 1815 hatte er beide Mühlen in Erbpacht erhalten. Er verpachtete 1821 mit Erlaubnis des Fiskus die Ölmühle, die mit einer Gersten-Schälmühle verbunden war, an eine Witwe Kipper, die eine Papiermühle daraus machte. 1834 erwarb Harkort, der Begründer und eifrige Förderer der hiesigen Eisenindustrie, die ehemalige Ölmühle und wandelte sie in eine Eisenhütte um, die allerdings nach kurzer Zeit wieder einging.

Während des l8. Jh. wurden die beiden Mühlen, wie aus den Akten der Rentei Hörde von 1721 ab hervorgeht, zusammen in Erbpacht gegeben. Der Hörder Amtsgerichtsschreiber Dietrich Cracht hatte um 1693 die Hombruchsmühle in Erbpacht genommen. 0b nach seinem Tode im Jahre 1714 seine Erben, die wie er auf dem Schultenhofe in Wellinghofen wohnten, die Mühlen weiterhin in Erbpacht behalten haben, oder ob in der folgenden Zeit andere an ihre Stelle traten, war noch nicht festzustellen. Die Erbpächter dieser Zeit wohnten nicht selbst auf der Mühle, sondern die von ihnen angestellten Müller, die im l7. und im Anfang des 18. Jh. Knechte genannt wurden und Lohn erhielten, vermutlich aber gegen Ende des 18. Jh. (Unter-) Pächter waren. Nach dem Anschlag bei der Verpachtung der Rentei Hörde von 1721 erhielt der Knecht (also der Müller) an Lohn 22 Rtlr., für Schuhe 2 Rtlr. und wöchentlich 1/2 Scheffel Korn, Berliner Maß, auf das Jahr berechnet im Werte von 24 Rtlr. 16 Stüber. Der Erbpächter hatte an Pacht für die Hombruchsmühle 80 Rtlr. und für die Ölmühle 23 Rtlr. an den Fiskus zu zahlen. 1721 wurde die Pacht für die Hombruchsmühle auf fast das Doppelte heraufgesetzt. Demnach brachte die Mühle dem Staate etwa dieselbe Pachtsumme ein wie ein mittelgroßer Bauernhof hiesiger Gegend.

Der Bereich der mahlpflichtigen Eingesessenen, die auf der Hombruchsmühle ihr Korn mahlen lassen mussten, erstreckte sich über den westlichen Teil des Oberamtes Hörde. Zur Instandhaltung der beiden Mühlen, der Gräben und Teiche, zog die Behörde die Bauern und Kötter (nicht die Einlieger) des Oberamtes Hörde mit Ausnahme des Kirchspiels Wellinghofen heran. Die schon erwähnte Liste auf Westermanns Hof zu Groß-Holthausen aus dem Jahre 1749 enthält die Namen von fast sämtlichen Bauern und Köttern aus dem genannten Bezirk, insgesamt 64 Bauern, die Fuhren für die Mühle geleistet hatten, und 56 Kötter, die zu den Diensten herangezogen waren. Diese Liste nennt fast alle diejenigen, die zur Hombruchsmühle mahlpflichtig waren, jedoch mit folgender Einschränkung: die 1749 zu Fuhren und Diensten herangezogenen Eingesessenen von Groß- und Klein-Barop ließen ihr Korn auf der Rüpingsmühle und zum Teil auf der Mortmühle an der Emscher mahlen, dagegen gehörten die in der Liste von 1749 nicht genannten Bauern zu Wullen und die Eingesessenen von Renninghausen im Kirchspiel Wellinghofen bzw. Reinoldikirche zu den Mahlpflichtigen der Hombruchsmühle. Das zeigt eine Liste der zur Hombruchsmühle gehörenden Mahlpflichtigen aus der Zeit um 1742, die 117 Namen enthält, aber ungenau und unvollständig ist; es fehlen darin die Namen von einigen Kotten. In dem Nachsatz zu dieser Liste heißt es: „Es werden sich über obigen (117 Mahlpflichtigen) annoch an Einwohner und Leihzüchter bei die 50 finden, welche gleichfalls zwangpflichtig“. Zur Hombruchsmühle waren also mahlpflichtig die Eingesessenen der Dörfer Renninghausen, Kirchhörde (einschließlich des zum Kirchspiel Wellinghofen gehörenden Dahm), Klein-Holthausen, Löttringhausen, Groß-Holthausen‚ Kruckel, Persebeck, Menglinghausen, Brunebeck, Rüdinghausen, Salingen, Eichlinghofen, Annen und Wullen mit zusammen etwa 160 bis 170 Haushaltungen. 1721 wurde in dem Anschlag für die Hombruchsmühle die Zahl der Mahlpflichtigen mit 57 Bauern und 63 Köttern einschließlich des Walddieners und der Kirchenbedienten (Pfarrer und Küster) angegeben, also insgesamt 120 Haushaltungen. Damals rechnete man auf einen Haushalt durchschnittlich 4 Personen, mithin mit einer Gesamtzahl von 480 Personen. Man schätzte dann weiter, dass für jede Person 10 Scheffel, also zusammen 4800 Scheffel Korn an die Mühlen zum Mahlen geliefert würden; davon behielt die Mühle das Mulfter zu 240 Scheffel, d. h. 5% als Arbeitslohn; das war in damaligem Gelde 224 Rtlr. Dazu kamen noch die Einnahmen von 18 Rtlr. für Viehschrot und von 6 Rtlr. für die Nutzung des Mühlenteiches; zusammen wurden also die Einnahmen der Mühle auf 248 Rtlr. angeschlagen.

Wegen des Mühlenzwanges kam es zu langwierigen Streitigkeiten. Die Eingesessenen von Wullen und die Kötter in den Erlen bei Annen suchten sich zu wiederholten Malen diesem Zwange zu entziehen, um ihr Korn auf der Mühle des adeligen Hauses Witten mahlen zu lassen. Sie begründeten das damit, dass die Hombruchsmühle für sei zu weit ab läge, dass die die Wege dorthin zu schlecht seien und das Korn dort nicht gut gemahlen würde. Schon um 1658 hatte der damalige Pächter der Mühle, Gert Hoffmann, die Kötter in en Erlen pfänden lassen, weil sie ihr Korn nicht mehr auf seiner Mühle mahlen ließen. Als dann der Gerichtsschreiber Dietrich Cracht 1693 Erbpächter der Mühle wurde, entbrannte der Streit von neuem und zog sich bis in die ersten Jahrzehnte des folgenden Jahrhunderts hinein. Die Erbpächter bzw. der Fiskus behielten die Oberhand in diesem Streit. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass die Eingesessenen von Eichlinghofen und Salingen, ferner auch Brandhoff und seine beiden Kötter zu Menglinghausen ursprünglich sich nicht zur Hombruchsmühle, sondern mindestens bis Ende des 17. Jh. zur Rüpingsmühle bei Barop hielten.