Hombruchsmühle

Aus Westmärker Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

ENTWURF

Die Hombruchsmühle lag am Grotenbach an der Südwestecke des ehemaligen Hombruchsgehölzes.

Der Bereich der mahlpflichtigen Eingesessenen, die auf der Hombruchsmühle ihr Korn mahlen lassen mussten, erstreckte sich über den westlichen Teil des Oberamtes Hörde. Zur Instandhaltung der beiden Mühlen, der Gräben und Teiche, zog die Behörde die Bauern und Kötter (nicht die Einlieger) des Oberamtes Hörde mit Ausnahme des Kirchspiels Wellinghofen heran.

Wegen des Mühlenzwanges kam es zu langwierigen Streitigkeiten. Die Eingesessenen von Wullen und die Kötter in den Erlen bei Annen suchten sich zu wiederholten Malen diesem Zwange zu entziehen, um ihr Korn auf der Mühle des adeligen Hauses Witten mahlen zu lassen. Sie begründeten das damit, dass die Hombruchsmühle für sei zu weit ab läge, dass die die Wege dorthin zu schlecht seien und das Korn dort nicht gut gemahlen würde. Die Erbpächter bzw. der Fiskus behielten die Oberhand in diesem Streit. Schon um 1658 hatte der damalige Pächter der Mühle, Gert Hoffmann, die Kötter in den Erlen pfänden lassen, weil sie ihr Korn nicht mehr auf seiner Mühle mahlen ließen.

Als 1693 der Hörder Amtsgerichtsschreiber Dietrich Cracht, der auf dem Schultenhofe in Wellinghofen wohnte, Erbpächter der Mühle wurde, entbrannte der Streit von neuem und zog sich bis in die ersten Jahrzehnte des folgenden Jahrhunderts hinein.

1699 hatte Cracht einen Streit mit dem Schulten zu Groß-Holthausen wegen einer südlich der Mühle gelegenen Wiese, die der "Neue Teich" hieß. Cracht behauptete, dass der Schulte diesen ehemaligen zur Mühle gehörenden Teich, als in früheren Kriegszeiten - gemeint ist der Dreißigjährige Krieg - die Mühle und die meisten Höfe in Groß-Holthausen wüst gelegen hätten, durch Zuflössen in eine Wiese umgewandelt und widerrechtlich an einen Hof gezogen habe. Der Ausgang des Streits ist aus den Akten nicht ersichtlich; jedoch gehörte diese Wiese mit demselben Flurnamen noch 1939 zum Schultenhof in Groß-Holthausen.

Ob nach Cracht Tod im Jahre 1714 seine Erben die Mühle weiterhin in Erbpacht behalten haben, oder ob in der folgenden Zeit andere an ihre Stelle traten, war noch nicht festzustellen.

Während des 18. Jh. wurde die Hombruchsmühle, wie aus den Akten der Rentei Hörde von 1721 ab hervorgeht, stets zusammen mit der Ölmühle in Erbpacht gegeben.

1721 wurde in dem Anschlag bei der Verpachtung der Rentei Hörde für die Hombruchsmühle die Zahl der Mahlpflichtigen mit 57 Bauern und 63 Köttern einschließlich des Walddieners und der Kirchenbedienten (Pfarrer und Küster) angegeben, also insgesamt 120 Haushaltungen. Damals rechnete man auf einen Haushalt durchschnittlich 4 Personen, mithin mit einer Gesamtzahl von 480 Personen. Man schätzte dann weiter, dass für jede Person 10 Scheffel, also zusammen 4800 Scheffel Korn an die Mühlen zum Mahlen geliefert würden; davon behielt die Mühle das Mulfter zu 240 Scheffel, d. h. 5% als Arbeitslohn; das war in damaligem Gelde 224 Rtlr. Dazu kamen noch die Einnahmen von 18 Rtlr. für Viehschrot und von 6 Rtlr. für die Nutzung des Mühlenteiches; zusammen wurden also die Einnahmen der Mühle auf 248 Rtlr. angeschlagen.

Die Erbpächter dieser Zeit wohnten nicht selbst auf der Mühle, sondern die von ihnen angestellten Müller, die im 17. und im Anfang des 18. Jh. Knechte genannt wurden und Lohn erhielten, vermutlich aber gegen Ende des 18. Jh. (Unter-) Pächter waren. Nach dem genannten Anschlag von 1721 erhielt der Knecht an Lohn 22 Rtlr., für Schuhe 2 Rtlr. und wöchentlich 1/2 Scheffel Korn, Berliner Maß, auf das Jahr berechnet im Werte von 24 Rtlr. 16 Stüber. Der Erbpächter hatte an Pacht für die Hombruchsmühle 80 Rtlr. und für die Ölmühle 23 Rtlr. an den Fiskus zu zahlen. 1721 wurde die Pacht für die Hombruchsmühle auf fast das Doppelte heraufgesetzt. Demnach brachte die Mühle dem Staate etwa dieselbe Pachtsumme ein wie ein mittelgroßer Bauernhof hiesiger Gegend. Der Erlös für den Erbpächter belief sich damit auf gut die Hälfte der Einnahmen.

1742

Eine Liste der zur Hombruchsmühle gehörenden Mahlpflichtigen aus der Zeit um 1742 enthält 117 Namen, ist aber ungenau und unvollständig; es fehlen darin die Namen von einigen Kotten. In dem Nachsatz zu dieser Liste heißt es: „Es werden sich über obigen (117 Mahlpflichtigen) annoch an Einwohner und Leibzüchter bei die 50 finden, welche gleichfalls zwangpflichtig“. Zur Hombruchsmühle waren also mahlpflichtig die Eingesessenen der Dörfer Renninghausen, Kirchhörde (einschließlich des zum Kirchspiel Wellinghofen gehörenden Dahm), Klein-Holthausen, Löttringhausen, Groß-HolthausenKruckel, Persebeck, Menglinghausen, Brunebeck, Rüdinghausen, Salingen, Eichlinghofen, Annen und Wullen mit zusammen etwa 160 bis 170 Haushaltungen. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass die Eingesessenen von Eichlinghofen und Salingen, ferner auch Brandhoff und seine beiden Kötter zu Menglinghausen ursprünglich sich nicht zur Hombruchsmühle, sondern mindestens bis Ende des 17. Jh. zur Rüpingsmühle bei Barop hielten.

1749

Die schon erwähnte Liste auf Westermanns Hof zu Groß-Holthausen aus dem Jahre 1749 enthält die Namen von fast sämtlichen Bauern und Köttern aus dem genannten Bezirk, insgesamt 64 Bauern, die Fuhren für die Mühle geleistet hatten, und 56 Kötter, die zu den Diensten herangezogen waren. Diese Liste nennt fast alle diejenigen, die zur Hombruchsmühle mahlpflichtig waren, jedoch mit folgender Einschränkung: Die 1749 zwar zu Fuhren und Diensten herangezogenen Eingesessenen von Groß- und Klein-Barop ließen ihr Korn auf der Rüpingsmühle und zum Teil auf der Mortmühle an der Emscher mahlen, dagegen gehörten die in der Liste von 1749 nicht genannten Bauern zu Wullen und die Eingesessenen von Renninghausen im Kirchspiel Wellinghofen bzw. Reinoldikirche zu den Mahlpflichtigen der Hombruchsmühle.

1815 - 1834

Westermann in Groß-Holthausen (1939 Krämer) hat Hombruchsmühle am 13. August 1815 zusammen mit der Ölmühle, die etwas weiter nördlich lag, in Erbpacht erhalten und um 1830 beide Mühlen vom Fiskus gekauft. Die Ölmühle, mittlerweile eine Papiermühle, verkaufte er 1834 an Harkort.

1939 

Die Hombruchsmühle hat 1939 noch bestanden. Sie wurde damals nach dem früheren Eigentümer Westermannsmühle oder auch nach dem damaligen Pächter Trommermühle genannt.

Weiter: Hücker S.196 f.