Hombruchsmühle

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ENTWURF

Die Hombruchsmühle lag am Grotenbach an der Südwestecke des ehemaligen Hombruchsgehölzes.

Der Bereich der mahlpflichtigen Eingesessenen, die auf der Hombruchsmühle ihr Korn mahlen lassen mussten, erstreckte sich über den westlichen Teil des Oberamtes Hörde. Zur Instandhaltung der beiden Mühlen, der Gräben und Teiche, zog die Behörde die Bauern und Kötter (nicht die Einlieger) des Oberamtes Hörde mit Ausnahme des Kirchspiels Wellinghofen heran.

Wegen des Mühlenzwanges kam es zu langwierigen Streitigkeiten. Die Eingesessenen von Wullen und die Kötter in den Erlen bei Annen suchten sich zu wiederholten Malen diesem Zwange zu entziehen, um ihr Korn auf der Mühle des adeligen Hauses Witten mahlen zu lassen. Sie begründeten das damit, dass die Hombruchsmühle für sei zu weit ab läge, dass die die Wege dorthin zu schlecht seien und das Korn dort nicht gut gemahlen würde. Die Erbpächter bzw. der Fiskus behielten die Oberhand in diesem Streit. Schon um 1658 hatte der damalige Pächter der Mühle, Gert Hoffmann, die Kötter in den Erlen pfänden lassen, weil sie ihr Korn nicht mehr auf seiner Mühle mahlen ließen.

Als 1693 der Hörder Amtsgerichtsschreiber Dietrich Cracht, der auf dem Schultenhofe in Wellinghofen wohnte, Erbpächter der Mühle wurde, entbrannte der Streit von neuem und zog sich bis in die ersten Jahrzehnte des folgenden Jahrhunderts hinein.

1699 hatte Cracht einen Streit mit dem Schulten zu Groß-Holthausen wegen einer südlich der Mühle gelegenen Wiese, die der "Neue Teich" hieß. Cracht behauptete, dass der Schulte diesen ehemaligen zur Mühle gehörenden Teich, als in früheren Kriegszeiten - gemeint ist der Dreißigjährige Krieg - die Mühle und die meisten Höfe in Groß-Holthausen wüst gelegen hätten, durch Zuflössen in eine Wiese umgewandelt und widerrechtlich an einen Hof gezogen habe. Der Ausgang des Streits ist aus den Akten nicht ersichtlich; jedoch gehörte diese Wiese mit demselben Flurnamen noch 1939 zum Schultenhof in Groß-Holthausen.

Ob nach Cracht Tod im Jahre 1714 seine Erben die Mühle weiterhin in Erbpacht behalten haben, oder ob in der folgenden Zeit andere an ihre Stelle traten, war noch nicht festzustellen.

Während des 18. Jh. wurde die Hombruchsmühle, wie aus den Akten der Rentei Hörde von 1721 ab hervorgeht, stets zusammen mit der Ölmühle in Erbpacht gegeben.

1721 wurde in dem Anschlag bei der Verpachtung der Rentei Hörde für die Hombruchsmühle die Zahl der Mahlpflichtigen mit 57 Bauern und 63 Köttern einschließlich des Walddieners und der Kirchenbedienten (Pfarrer und Küster) angegeben, also insgesamt 120 Haushaltungen. Damals rechnete man auf einen Haushalt durchschnittlich 4 Personen, mithin mit einer Gesamtzahl von 480 Personen. Man schätzte dann weiter, dass für jede Person 10 Scheffel, also zusammen 4800 Scheffel Korn an die Mühlen zum Mahlen geliefert würden; davon behielt die Mühle das Mulfter zu 240 Scheffel, d. h. 5% als Arbeitslohn; das war in damaligem Gelde 224 Rtlr. Dazu kamen noch die Einnahmen von 18 Rtlr. für Viehschrot und von 6 Rtlr. für die Nutzung des Mühlenteiches; zusammen wurden also die Einnahmen der Mühle auf 248 Rtlr. angeschlagen.

Die Erbpächter dieser Zeit wohnten nicht selbst auf der Mühle, sondern die von ihnen angestellten Müller, die im 17. und im Anfang des 18. Jh. Knechte genannt wurden und Lohn erhielten, vermutlich aber gegen Ende des 18. Jh. (Unter-) Pächter waren. Nach dem genannten Anschlag von 1721 erhielt der Knecht an Lohn 22 Rtlr., für Schuhe 2 Rtlr. und wöchentlich 1/2 Scheffel Korn, Berliner Maß, auf das Jahr berechnet im Werte von 24 Rtlr. 16 Stüber. Der Erbpächter hatte an Pacht für die Hombruchsmühle 80 Rtlr. und für die Ölmühle 23 Rtlr. an den Fiskus zu zahlen. 1721 wurde die Pacht für die Hombruchsmühle auf fast das Doppelte heraufgesetzt. Demnach brachte die Mühle dem Staate etwa dieselbe Pachtsumme ein wie ein mittelgroßer Bauernhof hiesiger Gegend. Der Erlös für den Erbpächter belief sich damit auf gut die Hälfte der Einnahmen.

1742

Eine Liste der zur Hombruchsmühle gehörenden Mahlpflichtigen aus der Zeit um 1742 enthält 117 Namen, ist aber ungenau und unvollständig; es fehlen darin die Namen von einigen Kotten. In dem Nachsatz zu dieser Liste heißt es: „Es werden sich über obigen (117 Mahlpflichtigen) annoch an Einwohner und Leibzüchter bei die 50 finden, welche gleichfalls zwangpflichtig“. Zur Hombruchsmühle waren also mahlpflichtig die Eingesessenen der Dörfer Renninghausen, Kirchhörde (einschließlich des zum Kirchspiel Wellinghofen gehörenden Dahm), Klein-Holthausen, Löttringhausen, Groß-HolthausenKruckel, Persebeck, Menglinghausen, Brunebeck, Rüdinghausen, Salingen, Eichlinghofen, Annen und Wullen mit zusammen etwa 160 bis 170 Haushaltungen. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass die Eingesessenen von Eichlinghofen und Salingen, ferner auch Brandhoff und seine beiden Kötter zu Menglinghausen ursprünglich sich nicht zur Hombruchsmühle, sondern mindestens bis Ende des 17. Jh. zur Rüpingsmühle bei Barop hielten.

1749

Die schon erwähnte Liste auf Westermanns Hof zu Groß-Holthausen aus dem Jahre 1749 enthält die Namen von fast sämtlichen Bauern und Köttern aus dem genannten Bezirk, insgesamt 64 Bauern, die Fuhren für die Mühle geleistet hatten, und 56 Kötter, die zu den Diensten herangezogen waren. Diese Liste nennt fast alle diejenigen, die zur Hombruchsmühle mahlpflichtig waren, jedoch mit folgender Einschränkung: Die 1749 zwar zu Fuhren und Diensten herangezogenen Eingesessenen von Groß- und Klein-Barop ließen ihr Korn auf der Rüpingsmühle und zum Teil auf der Mortmühle an der Emscher mahlen, dagegen gehörten die in der Liste von 1749 nicht genannten Bauern zu Wullen und die Eingesessenen von Renninghausen im Kirchspiel Wellinghofen bzw. Reinoldikirche zu den Mahlpflichtigen der Hombruchsmühle.

1815 - 1834

Westermann in Groß-Holthausen (1939 Krämer) hat Hombruchsmühle am 13. August 1815 zusammen mit der Ölmühle, die etwas weiter nördlich lag, in Erbpacht erhalten und um 1830 beide Mühlen vom Fiskus gekauft. Die Ölmühle, mittlerweile eine Papiermühle, verkaufte er 1834 an Harkort.

1939 

Die Hombruchsmühle hat 1939 noch bestanden. Sie wurde damals nach dem früheren Eigentümer Westermannsmühle oder auch nach dem damaligen Pächter Trommermühle genannt.

Weiter: Hücker S.196 f.


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Vor Craeht war Jürgen Neuholl von Löttringhauscn Pächter der Mühle gewesen. Er hatte die Pacht im Jahre 1000 angetreten“) Nach dem Etatsanschlag der ltentei llönle von 1663 wurden die l‘lomhrucher Korn- und Ölmühle immer auf ein Jahr verpachtet; es wurde aber empfehlen, sie nunmehr in l‘lrbpacht auszutun.“’) Die gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges zerstörte Mühle wurde 1654 wieder aufgebaut, war aber erst 1658 fertig geworden. Der Erbauer war Gert Hellmann, Müller zu Hürde, dem die Kurfürstliehe Amtskammer die Mühle auf einige Jahre paehtl’rei überlassen hatte, damit er sie wieder aufba-ute und in Betrieb brachte. Damals war Jürgen Neuholi, der spiitere Pächter, Knecht auf der Mühle. Mit der liornmühle war eine Sägemühle verbunden gewesen, die die Regierung 1653 an die Lippe bei Hamm verlegen wollte. Doch wunde nichts daraus, weil man sie einstweilen wegen des dabei liegen-den Hornln'neh'sgehöl/‚es, dessen völlige ADhOlZUllg wegen zu starker Verwüstung emp- fohlen wurde, bestehen lassen wollte“) Diese Sägemühle wird noch 172l erwähnt.

Wahrscheinlich nicht lange vor 1653 hatte der Fiskus erst wieder die Verfügungslreiheit über die Homhruehsmühle erhalten, denn sie war verpfändet und zuletzt in den Händen der v. Braheck gewesen, die die Mühle gegen den Schultenhol zu Eiehlinghofen und Bierholl’s Huf zu Anncn austausehten (s. S. 1151). Zu der Zeit, als die v. Brabeek die Mühle in l’l'andbesilz hatten. war der tlaner hernd znit' Hermanns lief in Groß-Holthausen Pächter der Mühle ge- wesen, und zwar nach Aussagen des oben erwähnten Jörgen Neuholl 25 Jahre lang. Aus [rühcrer Zeit habe ich keine h'lühlenpiiehter mehr feststellen können. "“'"""‘ _—"_‘ -""" —"' ”""'" _ "f 7' l' n

Die Mühle kann erst nach 1608 an die v. Brabeck verpfändet worden {elfh (icnn vorher war sie von 1500 bis 10. März 1608 in l’tandbesitz der Duischcr auf “1‘115 Rudtnghausem und zwar zusammen mit Lenhntl's Hof zu Menglinghausen (s. S. 180, (101“ 311011 die Handernene- rungen von 1511:5 und 1572). ln der l’ianderneuerung von 1543 ist bemerkenswert, dall die Hom- hrurhstnühle in jener Zeit jiihrlieh 26 Matter Roggen einbraehte. Datnals bestimmte llerzog Wilhelm von Cleve. datl der Mühlenzwang („dwanrk“), wie er bis dahin uhhrh war, beibehal- ten werden sollte. llei der l’l‘anderneuerung von 1572, die mit einer Erhöhung der Plattdsumtne “mm-“DU war, wunde auch der Mühlenteieh mitsamt den Fischen der Witwe Duisrher mttver- pt'iindet. Diesen Mtinlenteieh ‚.rerkaufte‘.‘ d. h. verpachtete um 1600 Johan v. Neheim gnt. Duetscher dem W'einwirt der Stadt Dortmund Anton Neiss (Nies) auf 16 Jahre“) Der Teich soll, wie es im Anschlag über die Hombruchsmi’rhle von 1721 heißt, nach dem Maßlmch von 1597 damals 5% l-lordische Morgen oder 1 Holländischen Morgen 537 Ruten (das entspricht 6% Preuß. Morgen) grell gewesen sein. _

In der Lehnsurkunde vom 13. Oktober 1500, wonach Herzog Johan von Cleve den llenrieh Duysseher zu lltidinghausen mit dem im April desselben Jahres verpfz'indeten Len- liove und mit der Mühle an dem Hombrucher Dyck belehnte, wird bemerkt, da13 Johan \\'rede‚ der llentmeister zu Hürde, die Mühle für 115 Goldgulden 3% Schillinge gebaut und dazu noch 10 (ioldgulden geliehen hahef’“) Duysseber habe dem Wrede diese Summen ersetzt und auch die Pl'andverschrcihung über den Lenholf von ihm gekauft. Die Mühle muß kurz nach 1:197 erbaut werden sein. denn im Dezember dieses Jahres gestattete der Herzog Johan dem llentmetster Wrede, am lIombruchs-leich eine Mühle zu bauen, die er als sein Eigen gebrauchen können)

Diese Nachricht erweckt den Anschein: als_ob die Mühle erst damals entstanden sei. VVennlauch weiter zururk vorlauhgketne Nachrichten über diese Mühle vorliegen, so iSl doch sicher. daß es sich infuvr {Nachricht von 1497 um einen Ersatz- bzw. Neubau des Mühlen— gebaudes handelh las durtte\doeh ‚wohl ausgeschlossen ‚sein, daß der Herzog den um 1543 als ubhch‚gekennzenhneten tttkbl‘enzwang, der um 1721 rund 120 Bauern und Kötter verpflich- teie, ihr horn nur auf dieser lluhle mahlen zu lassen, eigens für den Rentmeister ‘dee oder den Duiseber zu Rudiughausen angeordnet habe. Die Mühle ist zxvpifcnm viel mm-

. .' ‚ ' ) .‚ _' . . .- ‚ . c . und wurde m. L; als ein bestandteil des mittelalterlichen Hofesvcrbandes Groß-Holthausen schon in dessen Lntslehungszctt errichtet.

Eine andere Frage ist die, ob die Mühle immer an derselben Stelle gestanden hat. Südlich von dem Mühlenteich, der 1827 2 Morgen 117 Ruten und um 1597 annähernd drei Mal so groß war, liegt die Wiese des Schulten zu Groß-Holthausen mit dem Flurnamen "Neuer Teich".

rare“? *‘51 25‘717.54?"- 'i-if um? T-ärfx" Es in um: na’mliirhen Teit dieser Wiese (Fl. I g Y... 6:25:17; — _ ‘ -._' .' ‚'59.- "sr—Ü i'm Ir'i'fll vieler \'\‘fi11!it‘!_‘i. Nun liegt nahe dabei. (“3.5 ”31:11“. 1. (‚i—ir‘i‘:i‘i_'‚"‚'_"” i in” 25::2 !7{::rt:;urlen „Hinter dein uilcu Teich" hat 5. 5J?!“ 5’ i - -’ "i' 5.11."; 22.::7 21:14.": 2:311 öriiiuirrn Verltftituissen nur die “"icse nörd- 7355. ‚1-‘_‘-""1—' 53““? >:'_“-— «‘zü" 1;.5 'Ta'. des Kirchizörder flaches mmlsfuiiich durchquerende 995531 33'- nfi’fu" TT-;'_..<;-‘*T; "Ei-n: her‘e 2": “'eg. Das “'ieseugeifinde östlich davon -— 17er „alte Tc; "L. .—_‚.'.::‘. 59347.53} halbe: 5:3 .iie “Tese unterhalb des Deiches und zeigt deut- 12:21. du‘u i116; szr} 2:23:57 152;}; 2::v-<—'h\‘.-.Ar::mt werden ist. Wenn dieser Teich nicht ledig- iirh ‘53? Fi‘51311'3’41 ?'l‘1—’-‘-"-5 ‘..;'.. 55’- fi ’v‘ "Ä. 27:35h, da3 die Müiiie einstens an dem Deich des „alten Teich—es” 12:2.iä’if5 hat. .\:‚.'E:5?f".ie: Vin den FETTE-r. auf der Kern- und Oimühie.

V0: 5713.3“: 57325055. de.- nitiit fest:- nach dem Dreißigjährigen Kriege auf der diejercröautcn 1572:3: 35523-37, von 1*?th 5:5 211:}: der _‘viühiennik‘it-‘PP W5" und um 1697 auf der Leilrzzx‘h‘ 33.: f."'."i:'.;hausen wohnte. hebe im. keinen Mütter der Hombruehsmühle erwähnt geiumienäo i'm. Z 'rf' wer Herrn: n Holtmann von Kahmanns Kotten zu Saiingen hier Mühen“) \‘.';:}.rsvliz-.-i::if"f". ist 5-:- persl‘nencieiri: mit dem Herman Müller am Hnmbruch. der 1714 unter des: 2.31:;25': anliaiich c’es Strei'es ‘J‘t‘. die Besetzung der Piarmtelle zu Kirchhöede genannt winl. An: 731. Januar 17!"? heirtt'ete Pienrich Jürgen. Sohn des Jürgen Müllers am Hombrurh, l‘Iisa HTT-zenYeCR zu Anne-n. der 312::- dcn Namen ‚.Knttmann" wieder aunahm: am 24. Nnveiilfver 1720 war Sibiifa. die Mäi’ersrhe am Humhruch. Patin bei seiner Tochter Anna Sihilla. Zweifeilns ist hier r3er Name „Müller“ nach BernFshezeichnung; demnach hat die Familie Holtmann mindestens it’s 17‘!) auf der Honibruehsmühte gewuhnt. Um 1739 war hier ein He rm a n Pö l‘. der Müiler. l im Kirchhörder Kirchenbuch erscheint dann von 1766 ab bis 1773 als Mutier am Hom‘nrurit John n Peter Enners vnn Neukirchen. Nassau- Dillenhurg. der um 1774 sich mit seiner Familie im Brücherhnfi ansiedette. Von 1784 ab war Caspar Christian Benninghaus hier Müller. Er starb am 10. Mai 1800 im Alter von 56 Jahren; sein Sohn Johan Stephan war 1796 durch Einheiral Müller auf der Rüpings- mühle geworden.

Ob die Ölmühle, die 1939 schon verschwunden war, bereits im Mittelalter bestanden hat, ist sehr unsicher, da sie in den älteren Nachrichten über die Mühle am Hombruch nie erwähnt wird. Der erste Ölmüller am Hombruch, dessen Namen ich fand, war Melchior Oliegschleger, der 1677 zusammen mit dem Domänenpächter Johan Lenhoff zu Menglinghausen ein Gesuch an die Regierung um die Erhaltung seiner Hudegerechtsame im Hombruchsgehölz richtete (s. S. 179). Die Insassen der Ölmühle gehörten in kirchlicher Beziehung zum Kirchspiel Eichlinghofen, in dessen Kirchenbüchern sich noch folgende Nachrichten über die Familien der Ölmüller finden. Zuerst stoßen wir hier auf einen Ölmüller Hinrich Brenne, der 1743 im Alter von 90 Jahren starb. Von 1745 ab war Johan Lübbert Ölschläger. Nach seinem Tode (1760) siedelte sich seine Familie auf der Renninghauser Heide bei der Landwehr an. Sein Nachfolger war Nikolaus Kollmann, der aber schon 1767 dem Christian Werth aus dem Kölnischen Platz machte. Nach dessen Tode im Jahre 1770 wohnte ein Johann Friedrich Küpers mit seiner Familie in der Ölmühle. Von 1788 ab saß hier ein Friedrich Kötter, auf den dann von 1794 ab Karl Henrich Schulte von der Geutebrügge als Ölmüller folgte. Dieser siedelte sich nicht lange nach 1800 in der Nordostecke des Hombruchs an.